Im Oktober finden im Gewerkschaftshaus zwei interessante Konferenzen statt. Diese möchten wir euch hier vorstellen. Bei Rückfragen wendet euch gerne an eure IG Metall Mannheim!
12. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier - Arbeitsunrecht stoppen!“ am Samstag, den 11.10.2025, ab 13:00 Uhr im Mannheimer Gewerkschaftshaus
Wer im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nach dem Thema Abwehr von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung sucht, findet – weiße Flecken. Die Ampel-Koalition hatte noch beschlossen, den § 119 Betriebsverfassungsgesetz von einem Antrags- in ein Offizialdelikt umzuwandeln. Passiert ist – nichts. Auch das skandalöse Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts unter anderem durch die Verdachtskündigungen ist bis heute nicht beendet. Das ist umso bedrohlicher, als Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung in immer mehr Unternehmen als „normal“ angesehen werden und nur noch knapp 40 % aller Beschäftigten von einem Betriebs- bzw. Personalrat vertreten werden.
In der Entschließung unserer letztjährigen Tagung haben wir festgestellt: „Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.“ Es ist auch deshalb höchste Zeit, das unhaltbare Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die Verdachtskündigung zu verbieten.
Mit unserer Tagung wollen wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bundesweiten Zusammenarbeit gegen BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung leisten. Vor allem aber werden wir erneut ein solidarisches Forum zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur praktischen Unterstützung anbieten.
Arbeitsschutzkonferenz 2025 „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Prävention als Handlungsauftrag für Betriebsräte“ am Dienstag, den 21. Oktober 2025
Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und den frühzeitigen Einstieg in das Rentenalter. Seit Jahren melden die Krankenkassen immer neue Rekordstände bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen. Mittlerweile sind sämtliche Altersgruppen der Erwerbstätigen betroffen. Prävention und die Förderung der psychischen Gesundheit gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Es gibt vielfältige gesetzliche und tarifliche Verpflichtungen für Firmen, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Notwendigkeit, die arbeitsbedingten Erkrankungen insbesondere die Auslöser psychischer Belastungen zu bekämpfen, wird von Unternehmen nicht erkannt. Bei der Frage der Abschaffung psychisch Belastungen gilt es, Arbeitnehmerinteressen gegen unternehmerische Interessen durchzusetzen.
Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz und nicht zuletzt aus dem Grundgesetz resultieren zahlreiche verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen und Betriebsräte. Konsequenter Gesundheitsschutz der Beschäftigten, der sich auf die physische und psychische Gesundheit bezieht, ist demnach kein Kostenfaktor, sondern ein unabdingbares Muss. Zunehmende Angriffe auf tarifvertraglich und gesetzlich Errungenschaften, auf Betriebsräte und Gewerkschaften sowie die beschleunigte Digitalisierung, Intensivierung und Flexibilisierung der Arbeit werfen grundsätzliche Fragen neu auf.
Den detaillierten Ablauf und die Teilnahmeinformationen entnehmt bitte beiliegenden Dokumenten.