21.10.2025
Gewerkschaftshaus Mannheim
Hans-Böckler-Straße
68161 Mannheim
Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und den frühzeitigen Einstieg in das Rentenalter. Seit Jahren melden die Krankenkassen immer neue Rekordstände bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen. Mittlerweile sind sämtliche Altersgruppen der Erwerbstätigen betroffen. Prävention und die Förderung der psychischen Gesundheit gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Es gibt vielfältige gesetzliche und tarifliche Verpflichtungen für Firmen, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Notwendigkeit, die arbeitsbedingten Erkrankungen insbesondere die Auslöser psychischer Belastungen zu bekämpfen, wird von Unternehmen nicht erkannt. Bei der Frage der Abschaffung psychisch Belastungen gilt es, Arbeitnehmerinteressen gegen unternehmerische Interessen durchzusetzen.
Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz und nicht zuletzt aus dem Grundgesetz resultieren zahlreiche verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen und Betriebsräte. Konsequenter Gesundheitsschutz der Beschäftigten, der sich auf die physische und psychische Gesundheit bezieht, ist demnach kein Kostenfaktor, sondern ein unabdingbares Muss. Zunehmende Angriffe auf tarifvertraglich und gesetzlich Errungenschaften, auf Betriebsräte und Gewerkschaften sowie die beschleunigte Digitalisierung, Intensivierung und Flexibilisierung der Arbeit werfen grundsätzliche Fragen neu auf.